Hallo Frauke,
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Originally Posted by Frauke
Mag ja sein, nur ist Dein "Gefühl" wenn Du gegen geltendes Recht verstößt nicht von Bedeutung. Zumal ich es ohnehin anzweifeln muss, dass ein so junger Hund "gerne in der Hütte schläft".
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sicher würde Amy lieber neben mir im Bett liegen, aber sei gewiß, mein Fenster neben Ihr ist offen und ich achte, schon aus Liebe, versteh es wie Du willst, auf jeden Ton. Und Amy jault nie, schläft durch und freut sich jeden Morgen wenn ich sie wecken komme. Und ich wecke sie, nicht sie wartet einsam auf mich.
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Das ist ein anderes Thema.
Ob mit der 8. oder 12. Woche abgeben, darüber kann man streiten. Eine Abgabe VOR der 8. Woche ist verboten und wo kämen wir hin, wenn jeder gegen geltende Gesetze verstoßen würde, weil er "anderer Meinung ist"?
Dass TWH-Welpen sich schneller entwickeln und deshalb früher abgegeben werden sollen halte ich für eine armseelige Ausrede. In JEDEM anderen Fall heißt es, der TWH sei ein Spätzünder, kommt später in die Pubertät, wächst bis zum 3. Lebensjahr und ist auch eben frühestens mit 3 Jahren geistig so erwachsen, dass man eine konkrete Aussage über sein Wesen machen kann. Aber als Welpe soll er sich doppelt so schnell entwickeln wie andere Hunde? Nein sorry, das geht für mich persönlich nicht zusammen.
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Ich schreib es noch einmal, bitte zürne mir nicht. Der Mitverfasser dieser Website (wolfdog.org) empfiehlt eine Übernahme der Welpen in der 5. Woche. Du kannst es hier lesen:
http://www.wolfdog.org/deu/articles/1304.html
Ich erlaube mir kein Urteil, wann der richtige Zeitpunkt sein sollte, da muß ich ein wenig den Züchtern und erfahrenen Leuten, wie hier im Forum vertrauen. Jedoch habe ich meine Amy in der achten Woche bekommen und habe damit, wie ich hoffe gegen keins der aufregenden Gesetze in diesem Lande verstoßen.
Was aber viel wichtiger für mich ist als ein Gesetz, ist der Umstand, daß meine Kleine sich bei uns wohl zu fühlen scheint, und dafür würde ich im schlimmsten Fall sogar Gesetze brechen.
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Den Gefallen kann ich Dir nicht tun, denn Dein Verhalten ist für meine Begriffe absolut nicht artgerecht und folglich Tierquälerei, meine Meinung wohlgemerkt, gestützt auf die Hundehaltungsverordnung (TierSchHuV) nach der Anbindehaltung für Hunde unter 12 Monaten verboten ist (und nein es spielt, zumindest für mich, keine Rolle, dass sie "nur" nachts angebunden ist. Wie das genau definiert ist kannst Du ganz einfach bei Deinem zuständigen Amtstierarzt erfragen). Zum Andere stütze ich meine Meinung über Deine Art Amy zu halten auf die Tatsache, dass es für ein Jungtier nicht artgerecht ist in dem Alter mit einer derartigen Isolation ausgesetzt zu sein. Daraus ziehe ich den Schluss, dass diese Haltungsform seine Spurren hinterlassen wird und hoffe für Dich und Amy, dass mich mein Hundeverstand täuscht.
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Bitte, sei noch einmal versichert, daß meine Amy nicht eine Minute an Ihre Hütte gebunden ist, die sie morgens wach verbringt. Ganz im Gegenteil will ich Ihr keinen Zwinger zumuten da sie vom Aufstehen bis zum Schlafengehen ihre "Freiheit" haben soll. Die Leine (8 Meter) ist vorübergehend nur zur Sicherheit, daß sie nicht aus den 30.000 m2 der Grundstücke entweicht, wenn sie nachts schlafwandeln will, und ich habe einen leichten Schlaf.
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Hier ein paar Denkanstöße:
§ 2
Allgemeine Anforderungen an das Halten
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
§ 7
Anforderungen an die Anbindehaltung
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
Ist das nicht der Fall spielst Du zusätzlich auch noch mit der Gesundheit Deines Hundes. Aber ob Du über eine derartige Laufleine verfügst weiß ich ja nicht. Wenn nicht riskierst Du, dass Dein Hund sich erwürgt, sich Gliedmaßen abquetscht oder sich bei verheddern mit einem Hinterbeinchen das Gelenkband reißt, davon kann mein husky ein Lied singen er wird das rechte Hinterbein niemals wieder normal verwenden können.
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.
(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/
Ich denke, dass ist alles sehr unmissverständlich.
Frauke
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Das einzige Problem mit Gesetzen sehe ich hier in in Punkt 7/1. Damit kann ich jedoch vom Gewissen her gut leben da mein Hundchen nur im Schlaf "misshandelt" wird. Für ihren Schutz des Lebens finde ich die Achtmeterleine während Ihrer Ruhephase besser als so manchen Zwinger. Schnell hat man den Hund dann mal weggesperrt weil er gerade nicht lieb war. Ich lebe mit Amy an meiner Seite und ohne jede Kette von ca. 9.00 bis 0.00 Uhr jeden Tag, mit etwa 6 Stunden aktiver Beschäftigung, den Rest verpennt die Süße. Wer nimmt sich so viel Zeit für seinen Hund?
Sorry, ich gehe in mich und grüble über meine Fehler, aber ich kann noch nicht glauben, daß ich das Schlechteste, oder auch nur ein schlechtes Herrchen bin.
Überzeuge mich, und nenne mir bessere Wege mit einem kleinen "Wölfchen" den ganzen Tag zu verbringen, ich bin für jede Belehrung offen, denn dazu soll das Forum da sein.